Wie lautet die Formel für “Luftkurort”?
In der Vorbereitung zur Stadtratssitzung am 10.09.2024 sorgte der Beschlussvorschlag TO Nr. 5: „Vollzug des Landesgesetzes über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten (Kurortegesetz) – Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen nach dem Kurortegesetz“ für reichlich Überraschung. Hierbei geht es um das Prädikat „staatlich anerkannter Erholungsort“ für die Stadt Stromberg.
Herr Pallien von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) erinnert in einem Schreiben an die Verbandsgemeindeverwaltung, dass der regelmäßig zu erbringende Nachweis über eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 2,5 Tagen sowie eine im Verhältnis zur Einwohnerzahl beachtliche Beherbergungskapazität zu erbringen ist.
Die ADD schreibt: „Nach Prüfung der bisher eingereichten Unterlagen bleibt festzuhalten, dass die erforderlichen Anerkennungsvoraussetzungen – trotz mehrerer diesbezüglicher Nachfragen – nicht in ausreichender Form nachgewiesen wurden. Vor dem Widerruf der staatlichen Anerkennung wird Ihnen hiermit gemäß § 12 Abs. 3 Kurortegesetz bis zum 31.10.2024 die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.“
Prüfung nach dem Kurortegesetz, 2–3 Tage Aufenthaltsdauer, Übernachtungszahlen … da war doch etwas?!?
Richtig: Im Jahr 2023 hat sich der Stadtrat bereits intensiv mit dem Prädikat „Luftkurort“ für den Stadtteil Schindeldorf auseinandergesetzt.
Im Juli 2023 teilte Stadtbürgermeister Dapper dem Stadtrat mit, dass das Schindeldorf wohl seinen Status als „Luftkurort“ verlieren werde. Was nützt eine Untersuchung der Luftqualität, wenn andere entscheidende Voraussetzungen für das Prädikatssiegel nicht erfüllt werden können: die durchschnittliche Übernachtungszahl bzw. eine Aufenthaltsdauer von Ø 2,5 Tagen pro Besucher. Die Aussichten sind nicht gut. Entsprechend berichtete auch die Presse über diesen Vorgang.
Der Stadtrat forderte jedoch umfassendere Informationen ein, und so stellte am 7. November die Stabsstelle Tourismus, vertreten durch Frau Mang, in Anwesenheit von VG-Bürgermeister Cyfka eine sehr detaillierte Ausarbeitung zu diesem Thema vor:
Der Luftkurort Stromberg-Schindeldorf bietet großes Potenzial, um insbesondere „aktive Naturgenießer“ anzusprechen, dank seiner schönen Landschaft und den vielseitigen Rad- und Wanderwegen. Allerdings fehlt es an einer gut ausgebauten touristischen Infrastruktur, wie gastronomischen Betrieben und Unterkunftsmöglichkeiten im mittleren Segment, um diese Zielgruppe optimal zu bedienen. Zudem hat das Marketing bislang nicht die gewünschte Wahrnehmung als Luftkurort geschaffen. Dennoch bietet das wohltuende Klima, unterstützt durch Angebote wie Waldbaden und geführte Wanderungen, bereits heute viele Möglichkeiten für Besucher, das Prädikat „Luftkurort“ zu genießen. Um das Potenzial voll auszuschöpfen, sind weitere Investitionen in Infrastruktur und gezieltes Marketing notwendig.
Um den Status als Luftkurort zu erhalten, muss Stromberg-Schindeldorf regelmäßig die Luftqualität durch ein offizielles Gutachten überprüfen lassen, was eine einjährige Messreihe umfasst. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Anerkennung ist eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste von mindestens 2,5 Tagen (siehe im PDF Seite 3) . Zudem müssen entsprechende touristische Infrastrukturen wie medizinische Einrichtungen für Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen vorhanden sein. Die nächste Beurteilung der Luftqualität steht 2025 an, wobei die Übernachtungszahlen aktuell hinter den Anforderungen zurückbleiben.
Die Fraktionen des Stadtrats sprachen sich einheitlich für die Fortführung des Prädikats „Luftkurort“ aus, und dafür, dass die erforderlichen Gutachten in Auftrag gegeben werden. Angesichts des positiven Trends bei den Übernachtungszahlen sowie der begleitenden Überlegung, dass in der Fremdenverkehrsbranche nach Corona viele Regeln, darunter auch starr festgelegte Übernachtungszahlen, sicherlich neu definiert werden müssen, blickt man optimistisch in die Zukunft.
Umso erstaunlicher ist es, in der o.g. Beschlussvorlage für die jüngste Stadtratssitzung zu lesen: „Für das Prädikat Luftkurort ist die durchschnittliche Übernachtungszahl nicht ausschlaggebend. Die Messreihe des Deutschen Wetterdienstes zur Luftqualität ist gerade angelaufen und wird bis ca. Juli 2025 andauern.“
Nun stellt sich die Frage, ob die dringenden Hinweise zu den Übernachtungszahlen in den Sitzungen im Juli und November 2023 eine Falschinformation waren – oder ob die aktuelle Beschlussvorlage fehlerhaft ist.
Wir haben zu diesem Tagesordnungspunkt darum gebeten, nichts zu beschließen, da im Schreiben der ADD keine Dringlichkeit zu erkennen ist. Ein Widerspruch kann immer noch bis zum 31.10.2024 erfolgen.
Die Frage, ob es einen Zusammenhang zwischen dem „staatlich anerkannten Erholungsort Stromberg“ und dem Prädikat „Luftkurort Schindeldorf“ gibt, sollte insbesondere im Hinblick auf die Übernachtungszahlen eindeutig geklärt werden – in Zusammenarbeit mit der VG-Verwaltung und der Stabsstelle Tourismus.
Update: 7. Oktober 2024
Von der Stabsstelle Tourismus haben wir auf Nachfrage erfahren, dass in einem persönlichen Gespräch mit der ADD die Auflage der 2,5‑tägigen Aufenthaltsdauer entkräftet werden konnte: „Es sei wichtig, generell Betten und Übernachtungen in einem Luftkurort vorzuhalten, aber die Zahl der Aufenthaltstage sei nicht entscheidend.“
Das sind doch gute Nachrichten! So können wir die Ideen, die uns für das Schindeldorf vorschweben, umsetzen, sobald das Prädikat definitiv verlängert wurde.