Wie lautet die Formel für “Luftkurort”?

In der Vor­be­rei­tung zur Stadt­rats­sit­zung am 10.09.2024 sorg­te der Beschluss­vor­schlag TO Nr. 5: „Voll­zug des Lan­des­ge­set­zes über die Aner­ken­nung von Kur­or­ten und Erho­lungs­or­ten (Kur­or­te­ge­setz) – Über­prü­fung der Aner­ken­nungs­vor­aus­set­zun­gen nach dem Kur­or­te­ge­setz“ für reich­lich Über­ra­schung. Hier­bei geht es um das Prä­di­kat „staat­lich aner­kann­ter Erho­lungs­ort“ für die Stadt Stromberg.

Herr Pal­li­en von der Auf­sichts- und Dienst­leis­tungs­di­rek­ti­on Rhein­land-Pfalz (ADD) erin­nert in einem Schrei­ben an die Ver­bands­ge­mein­de­ver­wal­tung, dass der regel­mä­ßig zu erbrin­gen­de Nach­weis über eine durch­schnitt­li­che Auf­ent­halts­dau­er von 2,5 Tagen sowie eine im Ver­hält­nis zur Ein­woh­ner­zahl beacht­li­che Beher­ber­gungs­ka­pa­zi­tät zu erbrin­gen ist.

Die ADD schreibt: „Nach Prü­fung der bis­her ein­ge­reich­ten Unter­la­gen bleibt fest­zu­hal­ten, dass die erfor­der­li­chen Aner­ken­nungs­vor­aus­set­zun­gen – trotz meh­re­rer dies­be­züg­li­cher Nach­fra­gen – nicht in aus­rei­chen­der Form nach­ge­wie­sen wur­den. Vor dem Wider­ruf der staat­li­chen Aner­ken­nung wird Ihnen hier­mit gemäß § 12 Abs. 3 Kur­or­te­ge­setz bis zum 31.10.2024 die Mög­lich­keit zur Stel­lung­nah­me gegeben.“

Prüfung nach dem Kurortegesetz, 2–3 Tage Aufenthaltsdauer, Übernachtungszahlen … da war doch etwas?!?

Rich­tig: Im Jahr 2023 hat sich der Stadt­rat bereits inten­siv mit dem Prä­di­kat „Luft­kur­ort“ für den Stadt­teil Schin­del­dorf auseinandergesetzt.

Im Juli 2023 teil­te Stadt­bür­ger­meis­ter Dap­per dem Stadt­rat mit, dass das Schin­del­dorf wohl sei­nen Sta­tus als „Luft­kur­ort“ ver­lie­ren wer­de. Was nützt eine Unter­su­chung der Luft­qua­li­tät, wenn ande­re ent­schei­den­de Vor­aus­set­zun­gen für das Prä­di­kats­sie­gel nicht erfüllt wer­den kön­nen: die durch­schnitt­li­che Über­nach­tungs­zahl bzw. eine Auf­ent­halts­dau­er von Ø 2,5 Tagen pro Besu­cher. Die Aus­sich­ten sind nicht gut. Ent­spre­chend berich­te­te auch die Pres­se über die­sen Vorgang.

Der Stadt­rat for­der­te jedoch umfas­sen­de­re Infor­ma­tio­nen ein, und so stell­te am 7. Novem­ber die Stabs­stel­le Tou­ris­mus, ver­tre­ten durch Frau Mang, in Anwe­sen­heit von VG-Bür­ger­meis­ter Cyfka eine sehr detail­lier­te Aus­ar­bei­tung zu die­sem The­ma vor:

Der Luft­kur­ort Strom­berg-Schin­del­dorf bie­tet gro­ßes Poten­zi­al, um ins­be­son­de­re „akti­ve Natur­ge­nie­ßer“ anzu­spre­chen, dank sei­ner schö­nen Land­schaft und den viel­sei­ti­gen Rad- und Wan­der­we­gen. Aller­dings fehlt es an einer gut aus­ge­bau­ten tou­ris­ti­schen Infra­struk­tur, wie gas­tro­no­mi­schen Betrie­ben und Unter­kunfts­mög­lich­kei­ten im mitt­le­ren Seg­ment, um die­se Ziel­grup­pe opti­mal zu bedie­nen. Zudem hat das Mar­ke­ting bis­lang nicht die gewünsch­te Wahr­neh­mung als Luft­kur­ort geschaf­fen. Den­noch bie­tet das wohl­tu­en­de Kli­ma, unter­stützt durch Ange­bo­te wie Wald­ba­den und geführ­te Wan­de­run­gen, bereits heu­te vie­le Mög­lich­kei­ten für Besu­cher, das Prä­di­kat „Luft­kur­ort“ zu genie­ßen. Um das Poten­zi­al voll aus­zu­schöp­fen, sind wei­te­re Inves­ti­tio­nen in Infra­struk­tur und geziel­tes Mar­ke­ting notwendig.

Um den Sta­tus als Luft­kur­ort zu erhal­ten, muss Strom­berg-Schin­del­dorf regel­mä­ßig die Luft­qua­li­tät durch ein offi­zi­el­les Gut­ach­ten über­prü­fen las­sen, was eine ein­jäh­ri­ge Mess­rei­he umfasst. Eine der wich­tigs­ten Vor­aus­set­zun­gen für die Aner­ken­nung ist eine durch­schnitt­li­che Auf­ent­halts­dau­er der Gäs­te von min­des­tens 2,5 Tagen (sie­he im PDF Sei­te 3) . Zudem müs­sen ent­spre­chen­de tou­ris­ti­sche Infra­struk­tu­ren wie medi­zi­ni­sche Ein­rich­tun­gen für Prä­ven­ti­ons- und Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men vor­han­den sein. Die nächs­te Beur­tei­lung der Luft­qua­li­tät steht 2025 an, wobei die Über­nach­tungs­zah­len aktu­ell hin­ter den Anfor­de­run­gen zurückbleiben.

Die Frak­tio­nen des Stadt­rats spra­chen sich ein­heit­lich für die Fort­füh­rung des Prä­di­kats „Luft­kur­ort“ aus, und dafür, dass die erfor­der­li­chen Gut­ach­ten in Auf­trag gege­ben wer­den. Ange­sichts des posi­ti­ven Trends bei den Über­nach­tungs­zah­len sowie der beglei­ten­den Über­le­gung, dass in der Frem­den­ver­kehrs­bran­che nach Coro­na vie­le Regeln, dar­un­ter auch starr fest­ge­leg­te Über­nach­tungs­zah­len, sicher­lich neu defi­niert wer­den müs­sen, blickt man opti­mis­tisch in die Zukunft.

Umso erstaun­li­cher ist es, in der o.g. Beschluss­vor­la­ge für die jüngs­te Stadt­rats­sit­zung zu lesen: „Für das Prä­di­kat Luft­kur­ort ist die durch­schnitt­li­che Über­nach­tungs­zahl nicht aus­schlag­ge­bend. Die Mess­rei­he des Deut­schen Wet­ter­diens­tes zur Luft­qua­li­tät ist gera­de ange­lau­fen und wird bis ca. Juli 2025 andauern.“

Nun stellt sich die Fra­ge, ob die drin­gen­den Hin­wei­se zu den Über­nach­tungs­zah­len in den Sit­zun­gen im Juli und Novem­ber 2023 eine Falsch­in­for­ma­ti­on waren – oder ob die aktu­el­le Beschluss­vor­la­ge feh­ler­haft ist.

Wir haben zu die­sem Tages­ord­nungs­punkt dar­um gebe­ten, nichts zu beschlie­ßen, da im Schrei­ben der ADD kei­ne Dring­lich­keit zu erken­nen ist. Ein Wider­spruch kann immer noch bis zum 31.10.2024 erfolgen.

Die Fra­ge, ob es einen Zusam­men­hang zwi­schen dem „staat­lich aner­kann­ten Erho­lungs­ort Strom­berg“ und dem Prä­di­kat „Luft­kur­ort Schin­del­dorf“ gibt, soll­te ins­be­son­de­re im Hin­blick auf die Über­nach­tungs­zah­len ein­deu­tig geklärt wer­den – in Zusam­men­ar­beit mit der VG-Ver­wal­tung und der Stabs­stel­le Tourismus.

Update: 7. Okto­ber 2024

Von der Stabs­stel­le Tou­ris­mus haben wir auf Nach­fra­ge erfah­ren, dass in einem per­sön­li­chen Gespräch mit der ADD die Auf­la­ge der 2,5‑tägigen Auf­ent­halts­dau­er ent­kräf­tet wer­den konn­te: „Es sei wich­tig, gene­rell Bet­ten und Über­nach­tun­gen in einem Luft­kur­ort vor­zu­hal­ten, aber die Zahl der Auf­ent­halts­ta­ge sei nicht entscheidend.“

Das sind doch gute Nach­rich­ten! So kön­nen wir die Ideen, die uns für das Schin­del­dorf vor­schwe­ben, umset­zen, sobald das Prä­di­kat defi­ni­tiv ver­län­gert wurde.