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“Das …-Gesetz muss zurück in die Werk­statt” ist die­ser Tage häu­fig zur Ber­li­ner Regie­rungs­po­li­tik zu ver­neh­men. – Auch auf unters­ter kom­mu­na­ler Ebe­ne muss es gestat­tet sein, einen Beschluss bzw. des­sen Umset­zung in Fra­ge zu stel­len und noch ein­mal in den Aus­schuss zu schicken.