542 (%) ist nun die Antwort …
auf alle Fragen 😉

Sehr über­ra­schend beschloss der Haupt- und Finanz­aus­schuss einen Hebe­satz von 542% als neue Grund­la­ge zur Berech­nung der Grund­steu­er B für das Jahr 2025, obwohl die Emp­feh­lung für einen auf­kom­mens­neu­tra­len Hebe­satz bei 630% lag. 

Die finan­zi­el­len Fol­gen die­ser Ent­schei­dung dürf­ten nicht lan­ge auf sich war­ten lassen.