542 (%) ist nun die Antwort …
auf alle Fragen 😉
Sehr überraschend beschloss der Haupt- und Finanzausschuss einen Hebesatz von 542% als neue Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer B für das Jahr 2025, obwohl die Empfehlung für einen aufkommensneutralen Hebesatz bei 630% lag.
Die finanziellen Folgen dieser Entscheidung dürften nicht lange auf sich warten lassen.