Es ist immer eine Herausforderung, solche Nachrichten zu empfangen: eine Erhöhung der Grundsteuer um 26,25 % rückwirkend zum 1. Januar 2023.
Man beginnt sofort, sich zu fragen: Was ist passiert? Wer hat seine Gier nicht im Zaum? Wer trägt die Verantwortung? Wo fließt das Geld hin? Welchen Nutzen bringt es mir? Und so weiter.
Dieser Artikel kann zwar die Erhöhung der Grundsteuer nicht ändern, aber er kann möglicherweise dazu beitragen, den Ursprung und den Grund für die Notwendigkeit der Anpassung der Hebesätze durch den Stadtrat von Stromberg zu erklären.
Bevor wir tiefer eintauchen, lassen Sie uns einige grundlegende Informationen klären.
Wer bereits diese Systematik kennt, kann diesen Bereich überlesen und springt zu: Das ist neu!
Es ist allgemein bekannt, dass der Bund für übergeordnete Steuern und Abgaben verantwortlich ist. So ist die Höhe der Einkommensteuer unabhängig davon, ob ich mein Geld in Hamburg oder München verdiene. Personen, die Kirchensteuer zahlen, wissen, dass es hier bereits Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt. In einigen Bundesländern beträgt diese 8 %, in den meisten jedoch 9 % der Einkommenssteuer.
Immobilienkäufer sind sich der erheblichen Unterschiede zwischen den Bundesländern bewusst. Im Saarland beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % des Kaufpreises, in Bayern 3,5 % und in Rheinland-Pfalz 5,0 %. Gemäß unserem föderalen System haben die Bundesländer das Recht, die Höhe dieser Steuer selbst festzulegen.
Von nun an werden viele Aufgaben auf verschiedenen Ebenen innerhalb der Bundesländer geregelt. Natürlich konzentrieren wir uns in diesem Zusammenhang ausschließlich auf Rheinland-Pfalz. Wenn Sie Interesse daran haben zu verstehen, wie die Aufgabenverteilung zwischen Land, Landkreis, Verbandsgemeinde und Stadt bzw. Ortsgemeinde funktioniert, verweise ich Sie auf einen Artikel, den ich im Januar 2020 verfasst habe: hier klicken.
Die Landkreise, Verbandsgemeinden, Städte und Dörfer tragen also Verantwortung für bestimmte Aufgaben, die sie eigenständig bewältigen und finanzieren müssen. Zu diesem Zweck dienen die kommunalen Steuern. Diese sollen die durch Gesetz garantierte Selbstverwaltung sichern.
Kommunale Steuern und Abgaben umfassen beispielsweise die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Zweitwohnungssteuer, die Vergnügungssteuer, Straßenreinigungsgebühren und Abfallgebühren, unter anderem.
Da es eine festgelegte Aufgabenverteilung zwischen dem Landkreis, der Verbandsgemeinde und der Stadt bzw. den Ortsgemeinden gibt, werden die gesamten Einnahmen aus Steuern und Abgaben proportional verteilt. Aktuell beträgt die Umlage für den Landkreis Bad Kreuznach 47,2 % und für die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg 30,0 %. Die Stadt Stromberg und die Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg leisten gemäß der Fusionsvereinbarung zusätzlich eine Verbandsgemeinde-Umlage von 3,5 %. Dies bedeutet, dass weniger als 20 % der Einnahmen bei der Stadt Stromberg verbleiben.
Die kommunale Selbstverwaltung erlaubt es jeder Kommune, die Höhe ihrer kommunalen Steuern und Abgaben selbst zu bestimmen. Dies geschieht durch die Festlegung von Hebesätzen, die sich an den sogenannten Nivellierungssätzen orientieren. – Doppel-Rumms, was sind denn bitte Hebe- und Nivellierungssätze?
Schauen wie uns dazu an, wie die Grundsteuer berechnet wird:
Das Finanzamt bewertet Ihre Immobilie nach ihrer Fertigstellung anhand eines Fragenkatalogs (Größe, Lage, Zustand etc.) und schätzt so ihren Wert. Um alle Immobilien gerecht zu behandeln, werden die Baupreise von 1964 als Vergleichsmaßstab herangezogen. Nach Abschluss dieser Bewertung sendet das Finanzamt dem Eigentümer den ermittelten Wert in Form eines “Einheitswertbescheids”. Der darin genannte Wert dient als Grundlage für die spätere Berechnung der Grundsteuer. Wird eine bereits bestehende Immobilie erworben, übernimmt der neue Eigentümer den zuvor festgestellten Einheitswert.
Beispiel: Der Einheitswert einer Immobilie, für die man 350.000 € ausgegeben hat, könnte 88.250 € betragen.
Im nächsten Schritt berechnet das zuständige Finanzamt den sogenannten Steuermessbetrag. Hierbei wird ein Prozentsatz herangezogen, der sich nach der Art und Lage der Immobilie sowie der Größe der Kommune richtet. Zudem kann Grundstück und Gebäude unterschiedlich gewichtet werden. Bei meiner Immobilie ergab sich ein Steuermessbetrag von 274,36 €.
Diese 274,36 € werden nun mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Wenn wir den Hebesatz der Stadt Stromberg von 2022 verwenden, sieht die Rechnung folgendermaßen aus: 274,36 € x 400 % = 1.097,44 €.
Das ist neu ab dem Jahr 2023:
Ab dem Jahr 2023 lautet die Rechnung: 274,36 € x 505 % = 1.385.51 €, also die o.g. 26,25 % mehr.
Der Hebesatz ist die entscheidende Variable, die die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer bestimmt. Gemäß dem kommunalen Recht auf Selbstverwaltung hat jede Kommune die Freiheit, ihre Hebesätze selbst festzulegen – zumindest in der Theorie.
Der von der Landesregierung vorgegebene Nivellierungssatz legt eine bestimmte Größe fest, die bei der Berechnung der Finanzkraft einer Gemeinde berücksichtigt wird. Der aktuelle Nivellierungssatz wurde kürzlich von 365 % auf 465 % angehoben. Nähere Infos dazu: hier klicken.
Das bedeutet, dass die Kommunen mindestens einen Hebesatz von 465 % bei der Grundsteuer B festlegen müssen, um die notwendigen Mittel zur Verfügung zu haben. Diese Mittel werden benötigt, um die Umlagen an den Landkreis und die Verbandsgemeinde zahlen zu können. Die kommunalen Steuern bis zur Höhe des Nivellierungssatzes fließen in die Berechnung der Umlage ein. Wie oben beschrieben, verbleiben davon allerdings weniger als 20 % bei der Stadt Stromberg.
Jeder Prozentpunkt, der über dem vorgegebenen Nivellierungssatz liegt, kommt der Gemeinde vollständig zugute. Da der Haushalt der Stadt Stromberg ein Defizit aufweist – das bedeutet, die notwendigen Ausgaben sind höher als die verbleibenden Einnahmen –, zwingt die Kommunalaufsicht solche Gemeinden dazu, die Hebesätze über den Nivellierungssatz hinaus anzuheben. Dies geschieht, um die Einnahmesituation zu verbessern.
Um die Genehmigung des vorgelegten Haushalts zu erreichen, war es seitens des Stadtrats notwendig, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 505 % festzulegen.
Klick auf das Bild für den Bericht aus der Stadtratssitzung.