Potenzialflächenstudie für die Windenergienutzung der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg
Am 12. Oktober tagte der VG-Rat zum diesem wichtigen und – oft auch – polarisierenden Thema. Der Journalist Norbert Krupp fasst in seinem Bericht für die Allgemeine Zeitung diesen TOP der Sitzung hervorragend zusammen. Die vorgelegte Studie kann hier heruntergeladen werden: Potenzialflächenstudie.
Die nächste Sitzung ist für den 25. Oktober 2023 in den Bürgerräumen der Deutscher-Michel-Halle Stromberg vorgesehen. Interessierte sollten diesen Termin nach Möglichkeit wahrnehmen.
In Rheinland-Pfalz muss eine Windkraftanlage zu Siedlungsgebieten einen Mindestabstand von 900 Metern einhalten. Dies gilt für alle Anlagen, unabhängig von ihrer Höhe. Bei Repowering, also dem Austausch alter Windkraftanlagen durch neue, kann der Abstand um 20 Prozent reduziert werden, also auf 720 Meter.– Der Abstand wird ab der Mitte des Fundaments der Windkraftanlage gemessen.
Darüber hinaus gibt es in Rheinland-Pfalz auch Abstandsregelungen zu anderen Windkraftanlagen. Diese betragen in der Regel 300 Meter, bei Anlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 200 Metern: 400 Meter.
Die Abstandsregelungen in Rheinland-Pfalz wurden im Rahmen der Vierten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV (LEP IV) festgelegt. Diese wurde im Jahr 2022 beschlossen und soll den Ausbau der Windkraft in Rheinland-Pfalz vorantreiben.
Hier ein interessanter Bericht: ARD-Plusminus-Sendung vom 26. April 2023