Potenzialflächenstudie für die Windenergienutzung der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg

Am 12. Okto­ber tag­te der VG-Rat zum die­sem wich­ti­gen und – oft auch – pola­ri­sie­ren­den The­ma. Der Jour­na­list Nor­bert Krupp fasst in sei­nem Bericht für die All­ge­mei­ne Zei­tung die­sen TOP der Sit­zung her­vor­ra­gend zusam­men. Die vor­ge­leg­te Stu­die kann hier her­un­ter­ge­la­den wer­den: Poten­zi­al­flä­chen­stu­die.

Die nächs­te Sit­zung ist für den 25. Okto­ber 2023 in den Bür­ger­räu­men der Deut­scher-Michel-Hal­le Strom­berg vor­ge­se­hen. Inter­es­sier­te soll­ten die­sen Ter­min nach Mög­lich­keit wahrnehmen.

In Rhein­land-Pfalz muss eine Wind­kraft­an­la­ge zu Sied­lungs­ge­bie­ten einen Min­dest­ab­stand von 900 Metern ein­hal­ten. Dies gilt für alle Anla­gen, unab­hän­gig von ihrer Höhe. Bei Repowe­ring, also dem Aus­tausch alter Wind­kraft­an­la­gen durch neue, kann der Abstand um 20 Pro­zent redu­ziert wer­den, also auf 720 Meter.– Der Abstand wird ab der Mit­te des Fun­da­ments der Wind­kraft­an­la­ge gemessen.

Quel­le: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/windraeder-duerfen-in-rlp-naeher-an-wohngebiete-100.html

Dar­über hin­aus gibt es in Rhein­land-Pfalz auch Abstands­re­ge­lun­gen zu ande­ren Wind­kraft­an­la­gen. Die­se betra­gen in der Regel 300 Meter, bei Anla­gen mit einer Gesamt­hö­he von mehr als 200 Metern: 400 Meter.

Die Abstands­re­ge­lun­gen in Rhein­land-Pfalz wur­den im Rah­men der Vier­ten Teil­fort­schrei­bung des Lan­des­ent­wick­lungs­pro­gramms IV (LEP IV) fest­ge­legt. Die­se wur­de im Jahr 2022 beschlos­sen und soll den Aus­bau der Wind­kraft in Rhein­land-Pfalz vorantreiben.

Hier ein inter­es­san­ter Bericht: ARD-Plus­mi­nus-Sen­dung vom 26. April 2023