Stadtrat Stromberg beschließt 1. Änderung
zum Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“
Am 9. Juli 2024, in der ersten und konstituierenden Sitzung des neuen Stadtrats, wurde einstimmig die 1. Änderung zum Bebauungsplan auf dem Gelände des ehemaligen Residenz-Hotels beschlossen.
Beschlussvorlage: In seiner Sitzung am 03.05.2022 hat der Stadtrat von Stromberg den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, zur 1. Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Erholungsgebiet Soonwald“ gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg am 26.08.2022.
Die Änderung des Bebauungsplanes hat zum Ziel, die im Bebauungsplan, zum einen als Sondergebiet (SO) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Waldflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18 sowie als private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB, ausgewiesenen Flächen in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) umzuwandeln.
Bei der Änderung des Bebauungsplanes handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand sind die Voraussetzungen zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nach § 13 a in Verbindung mit § 13 BauGB gegeben.
Nach Vorstellung des aktuellen Planungsstandes und Beratung über die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, fasst der Stadtrat die folgenden Beschlüsse:
1.) Der Entwurf der Planzeichnung inkl. der dazugehörigen textlichen Festsetzungen wird unter Berücksichtigung der heutigen Beschlussfassung gebilligt. Abstimmungsergebnis: einstimmig.
2.) Der Entwürfe der Begründung und des Umweltberichtes inkl. der beiliegenden Anlagen werden unter Berücksichtigung der heutigen Beschlussfassung gebilligt. Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Bestandteil dieser Satzung ist die Bebauungsplanurkunde inkl. der textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung nach dem heutigen Satzungsbeschluss. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Erholungsgebiet Soonwald“ tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 BauGB in Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmig
Auf dem knapp vier Hektar großen Gelände, in dem das „Residenz Apartmenthotel“ und das nie in Betrieb gegangene Parkhaus der einstigen Schindeldorf-Keimzelle (östlich des Buchenrings und nördlich der Straße „Am alten Steinbruch“) liegen, können nun Doppel- und Terrassenhäuser mit rund 50 Wohneinheiten entstehen. Wann die GAB Grundstücksgesellschaft aus Wettenberg (gabmbh.de) das Projekt umsetzen wird, ist davon abhängig, wann und ob sie genug Käufer der Häuser oder Wohneinheiten finden wird.
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