Stadtrat Stromberg beschließt 1. Änderung
zum Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“

Am 9. Juli 2024, in der ers­ten und kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung des neu­en Stadt­rats, wur­de ein­stim­mig die 1. Ände­rung zum Bebau­ungs­plan auf dem Gelän­de des ehe­ma­li­gen Resi­denz-Hotels beschlossen.

Beschluss­vor­la­ge: In sei­ner Sit­zung am 03.05.2022 hat der Stadt­rat von Strom­berg den Beschluss zur Auf­stel­lung eines Bebau­ungs­pla­nes, zur 1. Ände­rung des bestehen­den Bebau­ungs­pla­nes „Erho­lungs­ge­biet Soon­wald“ gefasst. Die öffent­li­che Bekannt­ma­chung erfolg­te im Mit­tei­lungs­blatt der Ver­bands­ge­mein­de Lan­gen­lons­heim-Strom­berg am 26.08.2022.

Die Ände­rung des Bebau­ungs­pla­nes hat zum Ziel, die im Bebau­ungs­plan, zum einen als Son­der­ge­biet (SO) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Wald­flä­chen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18 sowie als pri­va­te Grün­flä­chen mit der Zweck­be­stim­mung „Park­an­la­ge“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB, aus­ge­wie­se­nen Flä­chen in ein All­ge­mei­nes Wohn­ge­biet (WA) umzuwandeln. 

Bei der Ände­rung des Bebau­ungs­pla­nes han­delt es sich um eine Maß­nah­me der Innen­ent­wick­lung. Nach dem gegen­wär­ti­gen Kennt­nis­stand sind die Vor­aus­set­zun­gen zur Durch­füh­rung eines beschleu­nig­ten Ver­fah­rens nach § 13 a in Ver­bin­dung mit § 13 BauGB gegeben.

Nach Vor­stel­lung des aktu­el­len Pla­nungs­stan­des und Bera­tung über die wäh­rend der früh­zei­ti­gen Behör­den- und Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung ein­ge­gan­ge­nen Stel­lung­nah­men, fasst der Stadt­rat die fol­gen­den Beschlüsse:

1.) Der Ent­wurf der Plan­zeich­nung inkl. der dazu­ge­hö­ri­gen text­li­chen Fest­set­zun­gen wird unter Berück­sich­ti­gung der heu­ti­gen Beschluss­fas­sung gebil­ligt. Abstim­mungs­er­geb­nis: einstimmig.

2.) Der Ent­wür­fe der Begrün­dung und des Umwelt­be­rich­tes inkl. der bei­lie­gen­den Anla­gen wer­den unter Berück­sich­ti­gung der heu­ti­gen Beschluss­fas­sung gebil­ligt. Abstim­mungs­er­geb­nis: einstimmig.

Bestand­teil die­ser Sat­zung ist die Bebau­ungs­pla­nur­kun­de inkl. der text­li­chen Fest­set­zun­gen und der Begrün­dung in der Fas­sung nach dem heu­ti­gen Sat­zungs­be­schluss. Die 1. Ände­rung des Bebau­ungs­pla­nes „Erho­lungs­ge­biet Soon­wald“ tritt mit der Bekannt­ma­chung nach § 10 BauGB in Kraft. Abstim­mungs­er­geb­nis: einstimmig

Auf dem knapp vier Hekt­ar gro­ßen Gelän­de, in dem das „Resi­denz Apart­ment­ho­tel“ und das nie in Betrieb gegan­ge­ne Park­haus der eins­ti­gen Schin­del­dorf-Keim­zel­le (öst­lich des Buchen­rings und nörd­lich der Stra­ße „Am alten Stein­bruch“) lie­gen, kön­nen nun Dop­pel- und Ter­ras­sen­häu­ser mit rund 50 Wohn­ein­hei­ten ent­ste­hen. Wann die GAB Grund­stücks­ge­sell­schaft aus Wet­ten­berg (gabmbh.de) das Pro­jekt umset­zen wird, ist davon abhän­gig, wann und ob sie genug Käu­fer der Häu­ser oder Wohn­ein­hei­ten fin­den wird.

Kom­plet­te Unter­la­gen zu den Beschluss­emp­feh­lun­gen sowie sämt­li­che Stel­lung­nah­men: hier kli­cken