Strassenausbaubeiträge abschaffen
Straßen dienen der Allgemeinheit und werden in erster Linie von Autofahrern genutzt. Es ist absoluter Unsinn die grundlegende Erneuerung von Straßen den jeweiligen Anliegern in Zusammenhang mit deren Grundstücksgröße zuzumuten. Hier fallen schnell horrende, fünfstellige Beträge an. Auch wenn die Belastung durch wiederkehrende Beiträge auf mehrere Jahre verteilt wird, ändert das nichts an der grundsätzlichen falschen Verteilung der Kosten.
Je nach Straßeneinstufung müssen 30% (hoher Durchgangsverkehr) bis 75% (geringer Durchgangsverkehr) von den Anliegern geschultert werden. Bei wiederkehrenden Beiträgen werden grundsätzlich 70% der Kosten auf den Bürger übertragen, egal ob Anlieger oder nicht. 30% bleiben bei der Gemeinde.
Der Gemeindeanteil von 30% muss bleiben, damit eindeutig die Hoheit über Planung und Entscheidung dem Stadtrat obliegt. Die restlichen 70% sollten durch Bundes- bzw. Landeszuschüsse, also durch Steuerfinanzierung gestellt werden.
Eine Steuerfinanzierung des Straßenausbaus ist deshalb gerechter, weil die tatsächliche Belastbarkeit aller berücksichtigt wird.
Keine Straßenausbaubeiträge erheben Hamburg, Bayern, Berlin und Baden-Württemberg sowie die Stadt Bremen. Drei Länder wollen sie rückwirkend abschaffen: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Thüringen. Vier Länder überlassen eine Erhebung – teils unter Vorgaben – den Kommunen: Schleswig-Holstein, Sachsen, Hessen und das Saarland. – Rheinland-Pfalz will an Straßenausbaubeiträgen festhalten, aber Härten mildern.
Die WGS votiert klar für die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen.