Straßenausbaubeiträge

Strassenausbaubeiträge abschaffen

Stra­ßen die­nen der All­ge­mein­heit und wer­den in ers­ter Linie von Auto­fah­rern genutzt. Es ist abso­lu­ter Unsinn die grund­le­gen­de Erneue­rung von Stra­ßen den jewei­li­gen Anlie­gern in Zusam­men­hang mit deren Grund­stücks­grö­ße zuzu­mu­ten. Hier fal­len schnell hor­ren­de, fünf­stel­li­ge Beträ­ge an. Auch wenn die Belas­tung durch wie­der­keh­ren­de Bei­trä­ge auf meh­re­re Jah­re ver­teilt wird, ändert das nichts an der grund­sätz­li­chen fal­schen Ver­tei­lung der Kosten.

Je nach Stra­ßen­ein­stu­fung müs­sen 30% (hoher Durch­gangs­ver­kehr) bis 75% (gerin­ger Durch­gangs­ver­kehr) von den Anlie­gern geschul­tert wer­den. Bei wie­der­keh­ren­den Bei­trä­gen wer­den grund­sätz­lich 70% der Kos­ten auf den Bür­ger über­tra­gen, egal ob Anlie­ger oder nicht. 30% blei­ben bei der Gemeinde.

Der Gemein­de­an­teil von 30% muss blei­ben, damit ein­deu­tig die Hoheit über Pla­nung und Ent­schei­dung dem Stadt­rat obliegt. Die rest­li­chen 70% soll­ten durch Bun­des- bzw. Lan­des­zu­schüs­se, also durch Steu­er­fi­nan­zie­rung gestellt werden.

Eine Steu­er­fi­nan­zie­rung des Stra­ßen­aus­baus ist des­halb gerech­ter, weil die tat­säch­li­che Belast­bar­keit aller berück­sich­tigt wird.

Kei­ne Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge erhe­ben Ham­burg, Bay­ern, Ber­lin und Baden-Würt­tem­berg sowie die Stadt Bre­men. Drei Län­der wol­len sie rück­wir­kend abschaf­fen: Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Bran­den­burg und Thü­rin­gen. Vier Län­der über­las­sen eine Erhe­bung – teils unter Vor­ga­ben – den Kom­mu­nen: Schles­wig-Hol­stein, Sach­sen, Hes­sen und das Saar­land. – Rhein­land-Pfalz will an Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­gen fest­hal­ten, aber Här­ten mildern.

Die WGS votiert klar für die Abschaf­fung von Straßenausbaubeiträgen.