Wiederkehrende Ausbaubeiträge: Eine nachhaltige Investition in unsere Zukunft
Rheinland-Pfalz hat gesetzlich die flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags ab dem 01.01.2024 beschlossen. Einmalige Straßenausbaubeiträge für Verkehrsanlagen sind zukünftig nicht mehr möglich. Ausnahmen gelten nur noch bis 31.12.2023.
Worum geht es?
Straßen, Wege, Plätze, Parkplätze und Grünanlagen sind kommunale Verkehrsanlagen, die nicht nur hergestellt und unterhalten, sondern manchmal auch erweitert oder gar erneuert werden müssen. Zur Deckung der dadurch entstehenden Kosten erheben die Gemeinden Straßenausbaubeiträge nach den gesetzlichen Vorschriften des KAG (Kommunalabgabengesetz) auf der Grundlage eigener Satzungen. Dabei stand es bislang in ihrem Ermessen, das notwendige Beitragsaufkommen durch einmalige oder wiederkehrende Beiträge auf die Beitragspflichtigen zu verteilen. Zum Verständnis: Einmalige Beiträge werden für den Ausbau einer einzelnen Verkehrsanlage, also bspw. einer ganz bestimmten Straße, erhoben. Bei der wiederkehrenden Beitragserhebung werden dagegen alle Verkehrsanlagen eines bestimmten Gebietes bspw. einer Ortsgemeinde, zusammengefasst und als eine einzige Anlage betrachtet. Der Unterschied macht sich für die Beitragspflichtigen im Wesentlichen durch die Höhe und die Häufigkeit der zu entrichtenden Beiträge bemerkbar. Während einmalige Beiträge selten (in der Regel alle 35 bis 40 Jahre) aber dafür oftmals in beträchtlicher Höhe anfallen, sind wiederkehrende Beiträge häufiger – nämlich jährlich – zu entrichten, fallen dann aber in der Einzelsumme niedriger aus.
Was ändert sich?
In Rheinland-Pfalz wurden die wiederkehrenden Beiträge mit Gesetz vom 05.05.2020 verpflichtend eingeführt. Einmalige Straßenausbaubeiträge für Verkehrsanlagen sind zukünftig nicht mehr möglich. Ausnahmen gelten nur noch bis 31.12.2023. Mit der Abschaffung des Einmalbeitrages wird eine regelmäßige Verteilung der Ausbaubeiträge auf eine Vielzahl von Beitragszahlern erzielt, wodurch die Höhe des zu zahlenden wiederkehrenden Beitrages erträglich sein soll.
Bereits frühzeitig im Jahr 2014 wurden für das Stadtgebiet Stromberg zwei Abrechnungsgebiete (AG) definiert. AG 1 umfasst den Stadtteil Schindeldorf und AG 2 das gesamte Stadtgebiet ohne Schindeldorf. (Siehe Pläne Anlage 1 und 2 des nebenstehenden PDFs).
Für das AG 1 (Schindeldorf) wurde eine Ausbaubeitragssatzung für wiederkehrende Beiträge (wkB) erarbeitet und vom Rat der Stadt Stromberg am 14. Dezember 2016 beschlossen.
Das AG 2 (Stadtgebiet) kommt leider b.a.w. noch nicht in den Genuss der Vorteile von wiederkehrenden Beiträgen. Zwar hat auch hier der Rat am 19.7.2022 dem Grundsatz nach einstimmig positiv votiert und die Methode der Abrechnung entschieden, jedoch wurde noch kein Entwurf einer Satzung durch die Bauabteilung der VG Langenlonsheim-Stromberg erstellt bzw. vorgelegt. Hintergrund ist wohl, dass noch nicht alle erfolgten Baumassnahmen des Stadtgebiets final mit den Anliegern abgerechnet wurden. Praktisch bedeutet das, dass im AG 2 (Stadtgebiet) aktuell keine weiteren Ausbaumaßnahmen umgesetzt werden können.
Anmerkung des Autors: Was spricht denn dagegen, die notwendige Feststellung der zu gewichtenden Flächen und die Grundzüge der zu beschließenden Satzung, welche völlig unabhängig von den laufenden Abrechnungen sind, parallel zu erstellen? So könnte wertvolle Zeit eingespart werden. – Nun …, es ist wie es ist!
Vorteile der wiederkehrenden Ausbaubeiträge:
Gerechte Kostenverteilung
Im Gegensatz zu einmaligen, oft hohen Beiträgen ermöglichen wiederkehrende Ausbaubeiträge eine faire und gleichmäßige Verteilung der Kosten. Die Stadt mit einem Anteil von 20% und alle Grundstückseigentümer des jeweiligen Abrechnungsgebiets tragen regelmäßig und in überschaubarem Rahmen bei, was besonders für kleinere Haushalte und Rentner finanziell entlastend wirkt.
Planungssicherheit und Transparenz
Die Stadtverwaltung kann durch die regelmäßigen Beiträge besser planen und Projekte zur Verbesserung der Verkehrsanlagen zeitgerecht und effizient umsetzen. Auch für für uns Bürgerinnen und Bürger wird die finanzielle Planung vereinfacht. Diese Transparenz schafft Vertrauen und erleichtert die langfristige Budgetierung.
Stetige Verbesserung der Infrastruktur
Die wiederkehrenden Beiträge gewährleisten eine kontinuierliche Finanzierungsquelle. Damit können wir in der Stadt Stromberg dauerhaft in unsere Infrastruktur investieren – von Straßenbau bis hin zur Erneuerung öffentlicher Einrichtungen. Dies steigert nicht nur die Lebensqualität, sondern erhöht auch den Wert unserer Immobilien.
Nachhaltige Stadtentwicklung
Die regelmäßigen Investitionen fördern das nachhaltige Wachstum unserer Gemeinde. Wir schaffen eine solide Basis für zukünftige Generationen und zeigen, dass die Stadt Stromberg ein Ort ist, der in seine Zukunft investiert.
Wertsteigerung des Eigentums
Verbesserungen an Straßen, Wegen und Plätzen können den Wert der angrenzenden Immobilien erhöhen. Anwohner profitieren somit langfristig nicht nur durch eine bessere Infrastruktur, sondern auch finanziell durch eine Aufwertung ihres Eigentums.
Insgesamt trägt dieses Verfahren dazu bei, die Lasten gerecht zu verteilen, die städtische Infrastruktur kontinuierlich zu verbessern und damit die Lebensqualität der Anwohner nachhaltig zu fördern.
Aktuelles Beispiel:
Die ermittelte, gewichtete Fläche in AG 1 beträgt: 555.790,72 m².
Die abzurechnende Baumaßnahme “Buntspechtweg” betrug insgesamt: 95.076,72 €. Davon übernimmt die Stadt 20 % = 19.015,34 €.
D.h. jeder relevante m² kostet den Anlieger in AG 1: 76.061,35 € / 555.790,72 m² = 0,1368525 € pro m².
Ein Anlieger, der ein 500 m² großes, zu berechnendes Grundstück besitzt, bezahlt 500 x 0,1368525 € = 68,43 €