Update zum 12. September 2023: Finaler Status

In der Rat­sit­zung am 12.09.2023 teil­te der Bür­ger­meis­ter mit, dass er sich tags zuvor vor Ort mit Herrn Hoff­mann und Herrn Förs­ter vom zustän­di­gen Ord­nungs­amt der VG Lan­gen­lons­heim-Strom­berg getrof­fen hat.

Das Ord­nungs­amt rät drin­gend von einer wei­te­ren Beschil­de­rung ab, da auf die­sem kur­zen Abschnitt vom Orts­ein­gang Schin­del­dorf bereits eini­ge Hin­weis­schil­der zur Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung, Vor­fahrts­re­geln etc. bestehen. Zusätz­li­che Schil­der gehen in der Auf­nah­me­fä­hig­keit unter und wer­den des­halb ihre Wir­kung ver­feh­len. Es wer­den des­halb kei­ne Ände­run­gen vorgenommen.

Update zum 9. Sep­tem­ber 2023: Aus­zug aus dem Protokoll

Ein Zebrastreifen fürs Schindeldorf: Sicherheit geht vor!

Vorgeschichte

Ich fuhr mit mei­nem Moun­tain­bike den Berg hin­ab, kam vom Gas­tank und beob­ach­te­te eine bri­san­te Situa­ti­on. Eine älte­re Dame, die ich oft sehe, wie sie mit ihren Wal­king-Stö­cken und ihrem klei­nen Hund unter­wegs ist, woll­te die Stra­ße zum Wald­weg über­que­ren. Es macht mich immer froh, sie zu sehen, und ich hof­fe, dass ich in einem ähn­lich fort­ge­schrit­te­nen Alter eben­falls so aktiv sein wer­de, und das bei jedem Wetter.

In die­sem Moment fuhr ein Auto ziem­lich zügig aus der Rich­tung Strom­berg um die Ecke. Die Dame erschrak und woll­te schnell umkeh­ren. Ein ande­res Auto kam von oben, fuhr aber ange­mes­sen und redu­zier­te schon im Vor­aus die Geschwin­dig­keit. Mein Ein­druck war, dass die Fuß­gän­ge­rin dies nicht so rea­li­sier­te und erneut umkeh­ren woll­te. Ein drit­tes Fahr­zeug kam von unten. Die Dame schien in einer Zwick­müh­le zu sein: Sie wirk­te ver­zwei­felt und wuss­te nicht, wohin sie sich sicher bewe­gen könnte. 

Glück­li­cher­wei­se hiel­ten bei­de Autos an. Die Dame kehr­te auf ihre Aus­gangs­sei­te zurück, und die Situa­ti­on ent­spann­te sich. Den­noch dach­te ich: “Ver­dammt, das Schin­del­dorf ist mitt­ler­wei­le der bevöl­ke­rungs­reichs­te Stadt­teil in Strom­berg, und wir haben hier kei­nen ein­zi­gen siche­ren Stra­ßen­über­gang, der auf die Fuß­gän­ger auf­merk­sam macht. Das soll­te sich ändern.”

An die­ser Stel­le über­que­ren vor allem älte­re Men­schen, Jog­ger, Fahr­rad­fah­rer, Gas­si­ge­her und Kin­der die Stra­ße, um in einen belieb­ten Wald­weg zu gelan­gen. Auf den ers­ten Blick könn­te man den­ken, dass Tem­po 30-Zonen sicher genug und dass Zebra­strei­fen o. ä. nicht not­wen­dig sind. Schließ­lich fah­ren die Autos ja schon lang­sam, oder? Lei­der ist die Rea­li­tät oft eine ande­re. Auch bei nied­ri­gen Geschwin­dig­kei­ten kann es zu Unfäl­len kom­men, ins­be­son­de­re wenn Auto­fah­rer abge­lenkt sind oder die Sicht schlecht ist.

Ein Zebra­strei­fen an die­ser Stel­le könn­te eine ein­fa­che und effek­ti­ve Lösung sein. Er wür­de nicht nur die Sicht­bar­keit der Fuß­gän­ger erhö­hen, son­dern auch die Fah­rer zu einer ange­mes­se­nen Geschwin­dig­keits­re­du­zie­rung zwin­gen. Ein Zebra­strei­fen wäre ein kla­res Signal für alle Ver­kehrs­teil­neh­mer, dass hier beson­de­re Vor­sicht gebo­ten ist.

Es ist die Auf­ga­be der zustän­di­gen kom­mu­na­len Gre­mi­en, die Sicher­heit der Bür­ger zu gewähr­leis­ten. Ein Zebra­strei­fen an die­ser neur­al­gi­schen Stel­le wäre ein Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung und könn­te dazu bei­tra­gen, gefähr­li­che Situa­tio­nen zu ver­mei­den, bevor sie entstehen.

Wie der Volks­mund sagt: “Vor­beu­gen ist bes­ser als hei­len.” Es ist an der Zeit, prä­ven­ti­ve Maß­nah­men zu ergrei­fen, um die Sicher­heit für alle zu erhöhen.

Im Mai die­ses Jah­res haben wir einen Antrag ein­ge­reicht, um die Instal­la­ti­on eines Zebra­strei­fens oder ande­rer mög­li­cher Alter­na­ti­ven zu prü­fen. Zu Recht wur­de dar­auf hin­ge­wie­sen, dass das Ord­nungs­amt und die zustän­di­ge Poli­zei­be­hör­de die Lage vor Ort begut­ach­ten und Vor­be­rei­tun­gen für eine wei­te­re Ent­schei­dung tref­fen werden.

Am 7. Sep­tem­ber wird der Bau­aus­schuss die­se kri­ti­sche Stel­le vor Ort in Augen­schein neh­men und dar­über dis­ku­tie­ren. In der Beschluss­vor­la­ge steht:

  • Laut Ord­nungs­amt der Ver­bands­ge­mein­de Lan­gen­lons­heim-Strom­berg muss ein Fachbüro für die Pla­nung beauf­tragt werden. 
  • Eine fach­ge­rech­te Aus­leuch­tung ist herzustellen.
  • Die Loka­li­sie­rung und die not­wen­di­gen Begleit­um­stän­de (an- abge­hen­de Stra­ßen, evtl. Ver­kehrs­ge­fähr­dung, Not­wen­dig­keit aus ver­kehrs­po­li­zei­li­cher Sicht) ist mit der Poli­zei­be­hör­de vor Ort zu besprechen.
  • Nach Bera­tung mit den zustän­di­gen Stel­len wird zunächst die Durchführung einer Ver­kehrs­zäh­lung zu Beginn emp­foh­len. (Eine bestimm­te Fuß­gän­ger­fre­quenz ist zur Begründung erforderlich).

Zur Infor­ma­ti­on: Mit Kos­ten in Höhe von 12.000 – 15.000 Euro muss gerech­net wer­den. (Beleuch­tung, Beschil­de­rung, Fuß­gän­gerzäh­lung, etc.). Die Maß­nah­me ist aktu­ell nicht im Haus­halt vorgesehen.

Kli­cke auf das Bild für eine PDF-Ansicht des Antrags

Wir sind der Mei­nung, dass es an den grund­sätz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen nicht schei­tern darf. Wenn die Dis­kus­si­on und die Mei­nung der Bür­ger erge­ben, dass an die­ser Stel­le mehr Sicher­heit erfor­der­lich ist und ein Zebra­strei­fen not­wen­dig und sinn­voll wäre, dann soll­ten die ver­gleichs­wei­se gerin­gen Kos­ten kein Hin­der­nis dar­stel­len. Zudem besteht die Mög­lich­keit, einen Nach­trag für den Haus­halt ein­zu­brin­gen. Die­ser wäre sinn­voll und geneh­mi­gungs­fä­hig, wenn es um die Umset­zung sicher­heits­re­le­van­ter Maß­nah­men geht.