Stadtrat beschließt Vergabe des Auftrags zur B‑Plan Änderung Schindeldorf
Am 12. Dezember, in der letzten Sitzung des Jahres 2023, beschloss der Stadtrat einstimmig, den Auftrag zur Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgebiet Soonwald“ an das Planungsbüro Dörhöfer & Partner zu vergeben.
Beschlussvorlage: Die Stadt Stromberg beabsichtigt den Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“ zu ändern. Hintergrund sind unter anderem zahlreiche eingegangene Anträge auf Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, die infolge veränderter Rahmenbedingungen und sonstiger Kriterien nachvollziehbar sind, aber auch durch veränderte Nutzungsstrukturen aufgrund von Eigentumswechseln, privaten Umnutzungen auf rechtmäßig erworbenen Straßenverkehrsflächen oder wegen sonstiger geplanter Umnutzungen oder baulicher Veränderungen, inzwischen städtebaulich sinnvoll erscheinen.
Grundlage des Auftrags sind etwa 12 Änderungen, basierend auf Beschlüssen aus den Bauausschusssitzungen seit dem Jahr 2020. Teilweise handelt es sich um Änderungen der Planzeichnung, die auch textliche Festsetzungen in einer Änderungs-Festsetzung erforderlich machen, sowie um Änderungen oder Ergänzungen von textlichen Festsetzungen.
Die Änderungen müssen städtebaulich begründet werden. Dabei ist zu beachten, dass stets gewichtige Allgemeinbelange für die jeweilige Planänderung sprechen müssen und nicht primär die Förderung privater Eigentümerinteressen. Es ist stets zu prüfen, ob eine möglicherweise von privater Seite angeregte Änderung diesen Anspruch erfüllt und inwieweit der Inhalt der Änderung (auch zur Wahrung des Gleichbehandlungsgebots) auf andere Planbereiche oder sogar auf den gesamten Geltungsbereich anzuwenden ist.
Nach aktuellem Kenntnisstand werden für die vorgesehenen Änderungen keine speziellen Gutachten (wie zu Artenschutz, Schall, Boden, Verkehr usw.) oder Fachplanungen (Straße, Abwasser usw.) benötigt, jedoch ist die Erstellung eines Umweltberichts gemäß § 2 Abs. 4 bzw. § 2a BauGB erforderlich.
Ein zweistufiges Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB ist vorgesehen. Weitere Informationen zum grundsätzlichen Verfahren findet ihr unter: wgs-stromberg.de/was-ist-ein-bebauungsplanverfahren/
Es ist davon auszugehen, dass frühestens im 2. Quartal 2024 das erste Planungskonzept zur Veröffentlichung vorliegt und somit die Grundlage für Diskussionen geschaffen wird. Wir werden euch weiterhin auf dem Laufenden halten.