20 Jahre Diskussion sind genug – jetzt braucht die Hunsrückquerbahn eine Entscheidung

Die Zukunft der Huns­rück­quer­bahn darf nicht wei­te­re Jahr­zehn­te offen­blei­ben. Nach einer inten­si­ven Debat­te hat der Stadt­rat Strom­berg eine Peti­ti­on für einen Rad- und Frei­zeit­weg unter­stützt. Die WGS erläu­tert, war­um jetzt Fak­ten, Pla­nungs­si­cher­heit und eine kla­re Per­spek­ti­ve wich­ti­ger sind als ein wei­te­rer Stillstand.

Verkehrsberuhigung im südlichen Buchenring

Der Bau­aus­schuss der Stadt Strom­berg hat zur Erhö­hung der Ver­kehrs­si­cher­heit die Instal­la­ti­on von Fahr­bahn­schwel­len im süd­li­chen Abschnitt des Buchen­rings beschlos­sen.
Ziel ist es, die Geschwin­dig­keit im Bereich der Bus­hal­te­stel­le wirk­sam zu redu­zie­ren und ins­be­son­de­re den Schul­weg für Kin­der siche­rer zu gestal­ten. Die Umset­zung erfolgt beid­sei­tig rund 50 Meter vor der Haltestelle.

Gute Nachrichten für Stromberg und das Schindeldorf:

Am 19. März konn­ten wir vor­ab erfah­ren, dass das Schin­del­dorf für wei­te­re zehn Jah­re das Prä­di­kat „Luft­kur­ort“ erhält. 

Doch die­ses Prä­di­kat ist mehr als ein Titel – es bie­tet gro­ße Chan­cen für die tou­ris­ti­sche Ent­wick­lung vor Ort. Ent­schei­dend wird nun sein, die­ses Poten­zi­al gezielt zu nut­zen und kon­se­quent stra­te­gisch weiterzuentwickeln.

Der KiTa-Neubau in Stromberg – Verantwortung für die Zukunft

Die bestehen­de KiTa im Warmsro­ther Grund ist in die Jah­re gekom­men – räum­lich beengt, bau­lich über­holt und nicht mehr zeit­ge­mäß. Ein Neu­bau ist des­halb not­wen­dig. Höhe­re Bau­kos­ten, neue Stan­dards und gestie­ge­ne Anfor­de­run­gen spie­geln Ver­ant­wor­tung: für moder­ne Betreu­ung, nach­hal­ti­ge Gebäu­de­qua­li­tät und eine zukunfts­fä­hi­ge Infra­struk­tur für Strom­bergs Familien.

Gestaltungssatzung tritt in Kraft

Mehr Grün, mehr Leben, mehr Zukunft: Strom­berg hat eine neue Gestal­tungs­sat­zung beschlos­sen, die Gebäu­de, Vor­gär­ten und Frei­flä­chen kli­ma­freund­li­cher macht. Sie lädt alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein, mit klei­nen Schrit­ten Gro­ßes für das Stadt­kli­ma und die Arten­viel­falt zu bewir­ken. So ent­steht ein Strom­berg, das schö­ner, gesün­der und lebens­wer­ter wird.

Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz beschlossen. Projekt Friedwald in Stromberg nun vor dem Aus?

Ab Okto­ber 2025 gilt in Rhein­land-Pfalz das libe­rals­te Bestat­tungs­ge­setz Deutsch­lands. Mehr Frei­heit für Ange­hö­ri­ge – aber schlech­te Aus­sich­ten für das geplan­te Pro­jekt „Bestat­tungs­wald“ in Strom­berg. Im Haus­halt sind dafür 70.000 € Ein­nah­men pro Jahr ein­ge­plant. Ob Fried­wald unter den neu­en Bedin­gun­gen noch inves­tiert, ist frag­lich – der Stadt dro­hen Ausfälle.

Stromberg braucht Leben im Herzen der Stadt

Strom­bergs Herz schlägt lei­ser: Immer mehr Läden schlie­ßen, das Zen­trum ver­liert an Leben. Doch es gibt Hoff­nung. Neue Shop-Kon­zep­te, poli­ti­sche Unter­stüt­zung und vor allem unser gemein­sa­mes Han­deln kön­nen die Wen­de brin­gen. Wenn Eigen­tü­mer Räu­me öff­nen und wir Strom­ber­ger die Ange­bo­te anneh­men, hat unse­re Stadt die Chan­ce auf eine leben­di­ge Mitte.

Begrünungskompass wird um Krokusse und andere Frühblüher ergänzt

Der Begrü­nungs­kom­pass der Stadt Strom­berg wird um Früh­blü­her wie u.a. Kro­kus­se, Märzen­be­cher etc. ergänzt – eine Maß­nah­me, die nicht nur Far­ben ins Stadt­bild bringt, son­dern vor allem Insek­ten früh im Jahr Nah­rung bie­tet. Damit soll die Bio­di­ver­si­tät geför­dert und städ­ti­sches Grün öko­lo­gisch auf­ge­wer­tet werden.

542 (%) ist nun die Antwort …
auf alle Fragen 😉

Sehr über­ra­schend beschloss der Haupt- und Finanz­aus­schuss einen Hebe­satz von 542% als neue Grund­la­ge zur Berech­nung der Grund­steu­er B für das Jahr 2025, obwohl die Emp­feh­lung für einen auf­kom­mens­neu­tra­len Hebe­satz bei 630% lag. 

Die finan­zi­el­len Fol­gen die­ser Ent­schei­dung dürf­ten nicht lan­ge auf sich war­ten lassen.

Grundsteuer ab 2025: Was sich ändert und worauf zu achten ist

Für die Stadt Strom­berg wur­de ein auf­kom­mens­neu­tra­ler Hebe­satz von 630% ermit­telt, der die Steu­er­last fair ver­tei­len soll. Eini­ge Eigen­tü­mer wer­den wesent­lich mehr zah­len müs­sen als bis­her, ande­re dafür weni­ger. Der Nivel­lie­rungs­satz von 465%, als Bezugs­grö­ße für die Umla­ge an Kreis und VG, kann für die Zukunft kei­ne kla­re Kenn­grö­ße mehr sein.